Allgemeine Beschreibung
Die Altfahrzeugverordnung (früher: Altautoverordnung) regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind.
Die Betriebe stellen einen Verwertungsnachweis aus, mit dem der Halter sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen kann. Darüber werden Versicherung und Finanzamt informiert.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, einen anerkannten Entsorgungsbetrieb in Ihrer Nähe zu suchen, finden Sie auf den Seiten der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA)
Zur besseren Orientierung ist die Lage der Verwerterbetriebe auf der Übersichtskarte des Umweltatlas verzeichnet
Die wesentlichen Regelungen:
Es gibt mithin zwei Arten von Nachweisen, die entsprechend dem weiteren Lebensweg des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden müssen:
Werden die entsprechenden Nachweise nicht der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt, droht eine Geldbuße.
Rechtliche Grundlagen
Altfahrzeugverordnung