rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern
Fachliche Anfrage
Fachliche Anfrage
Stellen Sie eine Anfrage zum Thema Abbruchgenehmigung an die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels. Die Anfrage wird automatisch zu den zuständigen Sachbearbeitern weitergeleitet. [mehr]

Ihr Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Bauverwaltung
Hochbau, Tiefbau, Bauanträge, Bebauungspläne, Erschließungs- Ausbaubeiträge
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Montag: 13:30 - 18:00 Uhr,

Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
  • Postadresse:
    Meßplatz 1
    76855 Annweiler am Trifels
    Gebäude: Rathaus - Haus II

Telefon: 06346 301 0
Fax: 06346 301 200
E-Mail:
Internet: www.vg-annweiler.de
»
Mitarbeiter 

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten u. a. auch die Regelungen der Landesbauordnung.
Eine Abbruchgenehmigung ist für Gebäude mit mehr als 300 m? Brutto-Rauminhalt und land- oder forstwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Gebäude mit mehr als 150 m? Brutto-Grundfläche regelmäßig erforderlich. Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn zu prüfen, wenn diese aneinander gebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

Rechtliche Grundlagen

Rheinland-Pfälzische Bauordnung

Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
INFOS AM STANDORT
IHR STANDORT
IHR STANDORT

IHR ANLIEGEN
IHR ANLIEGEN


Ihr gewähltes Anliegen:
KONTAKT
KONTAKT
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]