Zuständige Behörden
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die Entsorgungspflichtigen sind in Rheinland-Pfalz die kreisfreien Städte und die Landkreise. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.
Allgemeine Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit? Darüber beschäftigt Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Rechtliche Grundlagen