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Kreis Südliche Weinstraße - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    An der Kreuzmühle 2
    76825 Landau


Telefon: 06341 9400
Fax: 06341 940221
E-Mail:
Internet: http://www.suedliche-weinstrasse.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Wer gewerbsmäßig Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind oder gefährliche Abfälle (sowohl zur Verwertung als auch zur Beseitigung) einsammeln oder transportieren möchte, bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.

Ausgenommen von der Transportgenehmigungspflicht ist der Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt, soweit diese nicht durch Schadstoffe verunreinigt und damit gefährliche Abfälle sind. Der Antrag kann auf bestimmte Einsammlungsgebiete und /oder Abfallarten eingeschränkt werden

Bitte mitbringen

Sie müssen Nachweise der Sach- und Fachkunde beibringen.

Kosten

250 bis 5 000 € gem. der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten mit Anlage (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 20. April 2006 (GVBl. 2006, S. 165)

Dokumente

Den Vordruck eines Antrages erhalten sie bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen.

Vordruck nach Anlage 1 der Transportgenehmigungsverordnung

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Die Transportgenehmigungspflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (eine abgeschlossene Notifizierung ersetzt nicht die Transportgenehmigung).


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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