Allgemeine Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind oder gefährliche Abfälle (sowohl zur Verwertung als auch zur Beseitigung) einsammeln oder transportieren möchte, bedarf einer Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Ausgenommen von der Transportgenehmigungspflicht ist der Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt, soweit diese nicht durch Schadstoffe verunreinigt und damit gefährliche Abfälle sind. Der Antrag kann auf bestimmte Einsammlungsgebiete und /oder Abfallarten eingeschränkt werden
Bitte mitbringen
Sie müssen Nachweise der Sach- und Fachkunde beibringen.
Kosten
250 bis 5 000 € gem. der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Forsten mit Anlage (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 20. April 2006 (GVBl. 2006, S. 165)
Dokumente
Den Vordruck eines Antrages erhalten sie bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen.
Vordruck nach Anlage 1 der Transportgenehmigungsverordnung
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Die Transportgenehmigungspflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (eine abgeschlossene Notifizierung ersetzt nicht die Transportgenehmigung).