Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, transportieren möchten, bedürfen Sie einer Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Ergänzungen
Vordruck nach Anlage 1 der Transportgenehmigungsverordnung.
Die Transportgenehmigungspflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (eine abgeschlossene Notifizierung ersetzt nicht die Transportgenehmigung).
Rechtliche Grundlagen
§ 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz