Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Abfallbehörde des Landes, in dem Ihr Betrieb seinen Hauptsitz hat.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie die Verbringung von Abfällen durch Dritte gewerbsmäßig vermitteln möchten, bedürfen Sie einer Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfGKrW-/AbfG)