Allgemeine Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
siehe auch:
Externe Dienstleistungen und kommerzielle Links:
Umzugsservice der Deutschen Post
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Rechtliche Grundlagen