Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Strukur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Strukur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Allgemeine Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der oberen Bodenschutzbehörde (SGD Nord bzw. Süd) beantragen.
Bitte mitbringen
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen