Allgemeine Beschreibung
Bei der Einfuhr von Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird. Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung. Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.
Ergänzungen
Gegebenenfalls sind insbesondere bei exotischen Tieren artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Kosten
Gebühren fallen für Veterinärgrenzkontrollen sowie für die Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen und Heimtierausweise an. Die Gebührenhöhe kann bei der Veterinärbehörde erfragt werden.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EG) Nr. 998/2003Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Fristdauer
Gegebenenfalls zu beachtende Fristen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.