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Fachliche Anfrage
Fachliche Anfrage
Stellen Sie eine Anfrage zum Thema Amtstierärztliche Kontrolle an die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels. Die Anfrage wird automatisch zu den zuständigen Sachbearbeitern weitergeleitet. [mehr]
Kreis Südliche Weinstraße - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    An der Kreuzmühle 2
    76825 Landau


Telefon: 06341 9400
Fax: 06341 940221
E-Mail:
Internet: http://www.suedliche-weinstrasse.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Bei der Einfuhr von Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.

Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.

Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.

Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

Ergänzungen


Gegebenenfalls sind insbesondere bei exotischen Tieren artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Kosten

Gebühren fallen für Veterinärgrenzkontrollen sowie für die Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen und Heimtierausweise an.
Die Gebührenhöhe kann bei der Veterinärbehörde erfragt werden.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 998/2003
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
 

Fristdauer

Gegebenenfalls zu beachtende Fristen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.

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