Allgemeine Beschreibung
Bei der Einfuhr von Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union müssen die Tiere in der Regel von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. In manchen Fällen ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Bei der Einfuhr erfolgt eine Veterinärgrenzkontrolle an einer Grenzkontrollstelle.
Für das Verbringen von Tieren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss ebenfalls in der Regel eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden.
Für den privaten Reiseverkehr mit Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) innerhalb der EU gelten besondere erleichterte Bestimmungen. Heimtiere müssen gekennzeichnet sein und von einem vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis begleitet werden, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird. Für Welpen ohne wirksame Tollwutimpfung bestehen besondere Anforderungen. Für bestimmte Mitgliedstaaten wie Großbritannien, Irland, Schweden und Malta sind zusätzliche Anforderungen vorgesehen.
Auch die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern im privaten Reiseverkehr ist nicht ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung.
Wer Heimtiere gewerblich importieren will, z. B. um sie zu verkaufen, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten, die er bei der zuständigen Veterinärbehörde erfragen kann.
Bei der Ausfuhr von Tieren in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.
Bitte mitbringen
Gegebenenfalls mitzubringende Unterlagen bzw. Informationen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.
Kosten
Gebühren fallen für Veterinärgrenzkontrollen sowie für die Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen und Heimtierausweise an. Die Gebührenhöhe kann bei der Veterinärbehörde erfragt werden.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Gegebenenfalls zu beachtende Fristen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.
Ergänzungen
Gegebenenfalls sind insbesondere bei exotischen Tieren artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.