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Zuständige Behörden

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften, der Landesunfallkasse bzw. bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden.

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, kommt ein Unfallversicherungsträger für die Folgen auf, soweit diese Ihre Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Schul- und Schulwegsunfälle.
 
Wichtig ist, dass Sie gegenüber allen Ärzten und Einrichtungen erklären, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Schulunfall handelt. Oft werden Sie dann aufgefordert, ein entsprechendes Formular auszufüllen.

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