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Aufenthaltserlaubnis: beantragen - zum Zweck der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit

Kreis Westerwaldkreis - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    Peter-Altmeier-Platz 1
    56410 Montabaur


Telefon: 02602 1240
Fax: 02602 124238
E-Mail:
Internet: http://www.westerwald-kreis.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann nach der Einreise mit einem entsprechenden nationalen Visum erteilt werden, wenn die Finanzierung der Umsetzung gesichert ist und positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind.

Die Aufenthaltserlaubnis wird auf längstens drei Jahre befristet. Ist Ihr Unternehmen erfolgreich und Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert, kann danach eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck erhalten haben, kann Ihnen dennoch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt werden, wenn Ihnen die sonst erforderlichen Erlaubnisse erteilt oder zugesagt wurden

Voraussetzungen

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

  • Sie die Pass- und Visumpflicht erfüllen (um die Passpflicht zu erfüllen, ist es ausreichend, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen),
  • der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielt werden),
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt und
  • Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Außerdem muss

  • ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis bestehen,
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein.

Diese Voraussetzungen sind in der Regel gegeben, wenn

  • eine Investition von mindestens 250.000,00 Euro vorgenommen wird und
  • mindestens fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt eine Einzelfallprüfung, mit der unter anderem geklärt werden soll, ob der geplanten Tätigkeit eine tragfähige Geschäftsidee zugrunde liegt. Dabei sind von Bedeutung:

  • unternehmerische Erfahrungen
  • Höhe des Kapitaleinsatzes
  • Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation
  • Beitrag für die Innovation und Forschung

Die Ausländerbehörde holt hierzu Stellungnahmen fachkundiger Stellen ein.

Wollen Sie freiberuflich tätig werden, müssen die speziellen Voraussetzungen für selbstständig Tätige zwar nicht vorliegen, Sie benötigen stattdessen aber die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung des freien Berufs oder zumindest die Zusage ihrer Erteilung. Der Personenkreis der Freiberufler orientiert sich an den Katalogberufen von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz, zu denen beispielsweise Künstler, Schriftsteller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher oder Architekten zählen. Voraussetzung ist, dass die freiberufliche Tätigkeit auch tatsächlich selbstständig ausgeübt wird.

Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nur dann, wenn Sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen.

Bitte beachten Sie auch die weitere Informationen zum Thema "Visum und Aufenthaltserlaubnis" in den folgenden Leistungen:

  • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
  • Visum: beantragen - zum Zweck der Einreise in Deutschland

Bitte mitbringen

  • Nachweise der oben genannten Voraussetzungen
  • bei Selbstständigkeit: zusätzlich
    • Nachweise über das Investitionsvorhaben
    • Finanzierungsnachweise (Gesamtsumme und Zahl der Arbeitsplätze)
  • bei Antragstellern über 45 Jahre: zusätzlich
    • Nachweis über eine angemessene Altersversorgung
  • gegebenenfalls Nachweis berufsrechtlicher Erlaubnisse (z.B. Gaststättenerlaubnis, Eintrag in die Handwerksrolle
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Kosten

Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

  • bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
  • über ein Jahr: 110,00 Euro

Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:

  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 65,00 Euro
  • Verlängerung von mehr als drei Monaten: 80,00 Euro

Eine Gebührenbefreiung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Rechtliche Grundlagen


Fristdauer

Die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis dauert 4 bis 6 Wochen.

Ergänzungen


Unionsbürger können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbstständige Tätigkeit im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz.



Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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