Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie lediglich eine Duldung besitzen, aber beruflich qualifiziert sind (z.B. Berufsausbildung, Hochschulabschluss) und Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen.
Ein Aufenthaltstitel darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, wobei sich die Zulassung der Beschäftigung generell an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert.
Voraussetzungen
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
Außerdem müssen Sie
Zu den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen zählen insbesondere:
Voraussetzung ist auch, dass die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat, sofern durch Verordnung nichts anderes geregelt ist.
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist ausgeschlossen, wenn Sie die zuständige Stelle vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben oder behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert haben. Sie dürfen außerdem keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen haben und diese auch nicht unterstützen.
Bitte beachten Sie auch die weitere Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel und Visum" in den folgenden Leistungen:
Bitte mitbringen
Kosten
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
Eine Gebührenbefreiung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung muss schriftlich bei der Ausländerbehörde stellen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit wird von der Ausländerbehörde in einem verwaltungsinternen Verfahren eingeholt.
Erst nach Erhalt des Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung dürfen Sie die Beschäftigung aufnehmen.
Nach zweijähriger Tätigkeit mit diesem Aufenthaltstitel in dem Beruf, für den Sie die Qualifikation nachgewiesen haben, dürfen Sie auch eine Beschäftigung in einem anderen Bereich annehmen.