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Aufenthaltstitel: beantragen - zum Zweck der Beschäftigung (für qualifiziert Geduldete)

Kreis Westerwaldkreis - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    Peter-Altmeier-Platz 1
    56410 Montabaur


Telefon: 02602 1240
Fax: 02602 124238
E-Mail:
Internet: http://www.westerwald-kreis.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie lediglich eine Duldung besitzen, aber beruflich qualifiziert sind (z.B. Berufsausbildung, Hochschulabschluss) und Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen.

Ein Aufenthaltstitel darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, wobei sich die Zulassung der Beschäftigung generell an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert.

Voraussetzungen

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

  • Sie die Pass- und Visumpflicht erfüllen,
  • der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielt werden),
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt und
  • Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Außerdem müssen Sie

  • über ausreichenden Wohnraum und
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
  • die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration erfüllen und
  • einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben.

Zu den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen zählen insbesondere:

  • in Deutschland erworbene qualifizierte Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss
  • im Ausland erworbener Hochschulabschluss und ununterbrochene zweijährige berufliche Erfahrung in Deutschland
  • im Ausland erworbene qualifizierte Berufsausbildung und ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Fachkraft in diesem Beruf in Deutschland

Voraussetzung ist auch, dass die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat, sofern durch Verordnung nichts anderes geregelt ist.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist ausgeschlossen, wenn Sie die zuständige Stelle vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben oder behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert haben. Sie dürfen außerdem keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen haben und diese auch nicht unterstützen.

Bitte beachten Sie auch die weitere Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel und Visum" in den folgenden Leistungen:

  • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
  • Visum: beantragen - zum Zweck der Einreise in Deutschland

Bitte mitbringen

  • Nachweise der oben genannten Voraussetzungen, insbesondere Nachweis des Arbeitsplatzes beziehungsweise Arbeitsplatzangebotes und der Qualifikation
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Kosten

Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:

  • bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
  • über ein Jahr: 110,00 Euro

Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:

  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 65,00 Euro
  • Verlängerung von mehr als drei Monaten: 80,00 Euro

Eine Gebührenbefreiung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Rechtliche Grundlagen


Ergänzungen


Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung muss schriftlich bei der Ausländerbehörde stellen. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit wird von der Ausländerbehörde in einem verwaltungsinternen Verfahren eingeholt.

Erst nach Erhalt des Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung dürfen Sie die Beschäftigung aufnehmen.

Nach zweijähriger Tätigkeit mit diesem Aufenthaltstitel in dem Beruf, für den Sie die Qualifikation nachgewiesen haben, dürfen Sie auch eine Beschäftigung in einem anderen Bereich annehmen.



Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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