Allgemeine Beschreibung
Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schülerinnen/Schüler und Studierende
Hinweis:
Bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen in besonderen Fällen ab Klasse 10
Zuständig:
Für Studierende das Amt für Ausbildungsförderung der Hochschule
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Offizielle Informationen zur Ausbildungsförderung erteilt
Weitere Angebote:
Detaillierte Informationen zum neuen Ausbildungsförderungsgesetz
Die individuelle BaFöG - Berechnung ist mittlerweile auch Online möglich.
Der Deutsche Bildungsserver