Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.
Allgemeine Beschreibung
Alle Heime i.S.d. Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen i.S.d. SGB XI, zahlen in einen sog. „Pool“ ein, aus welchem die ausbildenden rheinland-pfälzischen Heime und Pflegeeinrichtungen eine anteilige Erstattung der von Ihnen gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten.
Sie erhalten Informationen über: