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Ausbildungsstellen: Förderung der Altenpflegeausbildung durch Ausgleichsverfahren


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.

Allgemeine Beschreibung

Alle Heime i.S.d. Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen i.S.d. SGB XI, zahlen in einen sog. „Pool“ ein, aus welchem die ausbildenden rheinland-pfälzischen Heime und Pflegeeinrichtungen eine anteilige Erstattung der von Ihnen gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten.

Sie erhalten Informationen über:

  • Aufbau und Funktionsweise des Ausgleichsverfahren im Rahmen der Ausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe
  • die Leistungen des Ausgleichsverfahrens für ausbildende Einrichtungen

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