Zuständige Behörden
Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Vermessungs- und Katasterämtern sowie bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Verwaltungen der kommunalen Gebietskörperschaften. Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen Rheinland-Pfalz (LVermGeo) unter http://www.lvermgeo.rlp.de.
Allgemeine Beschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Flurstücke in Rheinland-Pfalz, zu denen z. B. die Flur- und Flurstücksnummer, die amtliche Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke aus dem Grundbuch geführt. Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Flurstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.Voraussetzung: Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Auszüge daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Kosten
Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden ("Besonderes Gebührenverzeichnis") erhoben. Für einen einzelnen Auszug aus dem Liegenschaftskataster werden 15,00 Euro erhoben.
Rechtliche Grundlagen