Zuständige Behörden
Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie bei den Vermessungs- und Katasterämtern sowie bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Verwaltungen der kommunalen Gebietskörperschaften beziehen. Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) unter http://www.lvermgeo.rlp.de.
Allgemeine Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen u. a. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Flurstücke und Gebäude und die tatsächliche Nutzung gehören.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen grafischen Nachweis Ihres Flurstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Voraussetzung:
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.
Kosten
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden ("Besonderes Gebührenverzeichnis") erhoben. Für einen einzelnen Auszug aus dem Liegenschaftskataster werden 20,00 Euro erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
siehe auch
Liegenschaftkarte (Allgemein)