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Kreis Westerwaldkreis - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    Peter-Altmeier-Platz 1
    56410 Montabaur


Telefon: 02602 1240
Fax: 02602 124238
E-Mail:
Internet: http://www.westerwald-kreis.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere Erhalt, ggf. Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann - insbesondere durch Baumaßnahmen – benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, soweit ein Ausgleich nicht zu leisten ist, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren. Bei Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich gelten nach dem unmittelbar geltenden Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besondere, gelockerte Vorschriften. Im unbeplanten Innenbereich kann auf Wunsch eine Eingriffsgenehmigung erteilt werden.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können heute viele weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

Die Eingriffsregelung des rheinland-pfälzischen Naturschutzgesetzes enthält die allgemeinen, für das gesamte Land auch außerhalb von Schutzgebieten geltenden Regeln für den Schutz des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.

Kosten

Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.


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