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Verbandsgemeinde Wirges - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    Bahnhofstraße 10
    56422 Wirges


Telefon: 02602 6890
Fax: (02602)689177
E-Mail:
Internet: http://www.wirges.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.

Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.

Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Kosten

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Fristdauer

Meldegesetz

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