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Kreis Südliche Weinstraße - Allgemeine Kontaktinformationen
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    An der Kreuzmühle 2
    76825 Landau


Telefon: 06341 9400
Fax: 06341 940221
E-Mail:
Internet: http://www.suedliche-weinstrasse.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A (stufenweiser Zugang), B, BE, C, C1, CE und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, M, S, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Voraussetzungen:

Die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Zur Vorbereitung wird ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gefordert.

Verfahrensablauf:

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der Fahrerlaubnisbehörde Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.

Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden,

  • wenn eine unzumutbare Härte für den Betroffenen vorliegt,
  • der jeweilige Sachverhalt einen Einzelfall-/ Ausnahmecharakter darstellt und
  • das erstellte medizinisch-psychologische Gutachten zu einem positiven Ergebnis kommt.

Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.

Bitte mitbringen

  • schriftlicher begründeter Antrag
  • gegebenenfalls Führungszeugnis

Kosten

Neben der Gebühr für die Ausnahmegenehmigung fallen auch Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung an.

Dokumente

Der Antrag auf vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis ist schriftlich einzureichen.

Rechtliche Grundlagen

Vorschriften der §§ 6, 10 und 74 der  Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Fristdauer

Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens ein Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenemigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.

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