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Zuständige Behörden

Zuständig für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist das Bundesverwaltungsamt. Konkrete Ansprechpartner für Spätaussiedler und ihre Angehörigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Allgemeine Beschreibung

Wer Spätaussiedler deutscher Volkszugehörigkeit, dessen Abkömmling oder Angehöriger ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beantragen. Spätaussiedler ist, wer die ehemaligen Gebiete der Sowjetunion im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem 31.12.1992 verlassen hat. Deutscher Volkszugehörigkeit ist, wer deutscher Abstammung ist, deutsche Sprachkenntnisse besitzt und sich zu deutschem Brauchtum bekennt.

Rechtliche Grundlagen

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

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