Allgemeine Beschreibung
Am 1. August 2008 sind für Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, die Änderungen der 22. BAföG-Novelle in Kraft getreten
In der Regel dürften diese zu einer Verbesserung der finanziellen Situation bei Studierenden und Auszubildenden führen, die Leistungen nach dem BAföG beziehen. Zudem dürfte die Reform aufgrund der damit verbundenen Anhebung der Einkommensfreibeträge für Eltern und Ehepartner der Bezugsberechtigten auch dazu führen, dass mehr Personen als zuvor Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben.Die Reformen gelten für Bewilligungszeiträume, die nach dem 1. August 2008 beginnen. Für Personen, deren Bewilligungszeitraum schon vor dem 1. August 2008 begonnen hat, gelten die Regelungen ab dem 1. Oktober 2008.Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten
Rechtliche Grundlagen
Berufsausbildungsförderungsgesetz