Zuständige Behörden
Das Aussprechen eines Badeverbots ist Aufgabe der für das jeweilige Gewässer zuständigen Wasserbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd).
Allgemeine Beschreibung
Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Daten und Informationen sind einsehbar unter: www.badegewaesser.rlp.de. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.
Rechtliche Grundlagen
Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).
Ergänzungen
Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Bademöglichkeiten und Ansprechpartner finden Sie unter www.badegewaesser.rlp.de.