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Zuständige Behörden

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde der

  • Kreisverwaltung
  • Kreisfreien Stadt
  • großen kreisangehörigen Stadt

Allgemeine Beschreibung

Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen
  • Erteilen von Baugenehmigungen
  • Beantworten von Bauvoranfragen
  • Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses

Rechtliche Grundlagen

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

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