Allgemeine Beschreibung
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen? In manchen Gemeinden Rheinland-Pfalz unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm.
Aus Gründen des Artenschutzes kann das Fällen verboten sein, wenn der Baum selbst als Biotop gesetzlich geschützt ist oder Niststätten im Baum durch die Schneidetätigkeit beeinträchtigt oder zerstört werden.
Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes. Um diesen Schutz zu gewährleisten, haben einige Gemeinden in Rheinland-Pfalz, allerdings nicht alle, eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume wie unter die Schutzbestimmungen fallen.
Rechtliche Grundlagen
Satzung der Gemeinde oder Stadt.
Ergänzungen