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Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    Konrad-Lerch-Ring 6
    76877 Offenbach an der Queich


Telefon: 06348 9860
Fax: 06348 986141
E-Mail:
Internet: http://www.offenbach-queich.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden (vgl. § 72 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz). Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Baunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist schriftlich bei der Gemeinde-verwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenen Fragen erforderlich sind (vgl.
§ 9 der Landesverordnung über die Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung).

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Kosten

Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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