rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern
Verbandsgemeinde Wirges - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    Bahnhofstraße 10
    56422 Wirges


Telefon: 02602 6890
Fax: (02602)689177
E-Mail:
Internet: http://www.wirges.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Zur Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften gehören die amtliche Beglaubigung von

  • Abschriften,
  • Vervielfältigungen,
  • Negativen,
  • elektronischen Dokumenten und Ausdrucken elektronischer Dokumente sowie von
  • Unterschriften und Handzeichen.

Rechtliche Grundlage der öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).  

Bitte mitbringen

Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Kosten

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschafts­kataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).

siehe auch Beglaubigungen (Allgemein)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
Wo? (Stadt/Ort)
WO? (STADT/ORT)

Was? (Thema/Anliegen)
Was? (Thema/Anliegen)


Ihr gewähltes Anliegen:
Kontakt
Kontakt
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]