Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.
Allgemeine Beschreibung
Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX)