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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen.

Allgemeine Beschreibung

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen übernimmt die Bestellung von Wägern für Tätigkeit an öffentlichen Waagen sowie die Schulung und die Abnahme einer Sachkundeprüfung und der Zuweisung einer Ordnungsnummer und eines Stempels.

Bitte mitbringen

  • Antrag
  • polizeiliches Führungszeugnis

Kosten

68 € für die Prüfung der Sachkunde und 41 € für die öffentliche Bestellung

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) in der Neufassung vom 23.03.1992 (BGBl. I S. 711) in der Fassung vom 03.07.2008 (BGBl. I S. 1185) i.V. mit der Eichordnung § 64 bis § 71 vom 18.08.1988 (BGBL.I.S. 1657) geändert durch Verordnung vom 18.08.2000 (BGBl. I S. 1307) in der Fassung vom 13.07.2007 (BGBl. I S. 2930).

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