rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

Man unterscheidet  bei der Betriebserlaubnis zwischen:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile

Rechtliche Grundlagen

§ 19 StVZO

Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
IHR STANDORT
IHR STANDORT

IHR ANLIEGEN
IHR ANLIEGEN


Ihr gewähltes Anliegen:
KONTAKT
KONTAKT
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]