Allgemeine Beschreibung
Zuständige Behörde
Gutachterausschuss beim Vermessungs- und Katasteramt
Beschreibung
Ein Antrag auf Grundstücksbewertung kann beim Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes oder bei einem Sachverständigen bzw. vereidigten Sachverständigen (z.B. einem Architekten) gestellt werden.
siehe auch
Bodenrichtwerte
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Landesamt für Vermessungund Geobasisinformation Rheinland-PfalzVermessungs- und Katasterämterin Rheinland-Pfalz