Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Allgemeine Beschreibung
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde mit der Kommune.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Bitte mitbringen
zusätzlich bei:
Kosten
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen beträgt 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr. Auskünfte zur konkreten Gebührenhöhe erteilt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Rechtliche Grundlagen