Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Die Durchführung der Biotopkartierung dient der Erfassung geschützter bzw. für den Naturschutz schutzwürdiger Lebensräume. Hierzu gehören sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Wertvolle Biotope sind z. B. Heiden, Magerrasen, Streuobstbestände, artenreiches Grünland, natürliche oder naturnahe Gewässer, Verlandungsbereiche, Altarme; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, Waldgesellschaften als Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie und offene Felsbildungen.
Daten des Biotopkatasters werden für alle Fachanwendungen des Naturschutzes sowie für Planungen und Projekte anderer Fachverwaltungen sowie privater Investoren als wichtige Entscheidungshilfe benötigt. Ergebnisse des Biotopkatasters sind hierfür online im Landschaftsinformationssystem RLP unter www.Naturschutz.rlp.de für jedermann einsehbar.
Eine Aktualisierung des Biotopkatasters erfolgt nach fachlichen Prioritäten auf der Grundlage einer verbindlichen Kartieranleitung in einem Rhythmus von 5 - 6 Jahren.
Rechtliche Grundlagen