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Zuständige Behörden

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Allgemeine Beschreibung

Nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Blinde ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Blindengeld.

Daneben können Blinde, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten. Das Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz wird aber hierauf angerechnet.

Rechtliche Grundlagen

Landesblindengeldgesetz

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