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Allgemeine Beschreibung

Im Bereich der Direktzahlungen und Zahlungen der sogenannten 2. Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen) an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.

Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:

  • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
  • die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie
  • die Erhaltung des Dauergrünlandes.

Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.

In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Wasser- und Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Amt für Jugend, Soziales und Familie), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.

Rechtliche Grundlagen

für die 2. Säule ergänzend:

Ergänzungen

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).


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