Allgemeine Beschreibung
Im Bereich der Direktzahlungen und Zahlungen der sogenannten 2. Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen) an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:
Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der Direktzahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Wasser- und Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Amt für Jugend, Soziales und Familie), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.
Rechtliche Grundlagen
für die 2. Säule ergänzend:
Ergänzungen
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).