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Zuständige Behörden

Die Deponien für Siedlungsabfälle werden von den Landkreisen oder kreisfreien Städten oder in deren Auftrag betrieben. Zuständig für die Zulassung und Überwachung von Deponien sind in Rheinland-Pfalz die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Allgemeine Beschreibung

Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Seit dem 01. Juni 2005 dürfen Abfälle in Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten sind. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.
 

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die bislang auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt sind, sollen zusammengeführt werden. Die entsprechende „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“  wird voraussichtlich am 16. Juli 2009 in Kraft treten.
Informationen zur Deponietechnik finden sie darüber hinaus hier.


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