Zuständige Behörden
Zuständig für die Bewilligung der Zuwendung für kommunale Vorhaben ist das Ministerium des Innern und für Sport.
Anträge der Gemeinden sind über die Kreisverwaltungen und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen.
Allgemeine Beschreibung
Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:
Förderungen:
Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Keine Förderungen:
Nicht gefördert werden Vorhaben,
Bitte mitbringen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Anträge sind bis zum 1. August bei der Kreisverwaltung einzureichen. Die Kreisverwaltung legt die Anträge der ADD bis zum 15. Oktober vor.
Ergänzungen
Fachliche Beratung in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.
Die Kreisverwaltung bündelt alle kommunalen Anträge und erstellt eine Prioritätenliste, die sie der ADD vorlegt. Die ADD stimmt diese mit der Kreisverwaltung ab und legt die Förderanträge dem ISM zur Bewilligung vor.