Zuständige Behörden
Im Telefonbuch finden Sie Beratungsstellen unter:
Darüber hinaus gibt es an Schulen eine Beratungskraft für Suchtprävention. Das ist eine Pädagogin oder ein Pädagoge, die oder der die Aufgabe hat, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- oder Suchtproblemen zu helfen. Sie oder er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden. Eine Liste der Suchtberatungsstellen und weitere Hilfen für Menschen mit Suchtproblemen und ihre Familien finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Allgemeine Beschreibung
Jede Kommune verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater: Fachkräfte der Sozialen Arbeit und der Psychologie. Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln bzw. auf verhaltensbezogene Süchte (z.B. Glücksspielsucht, Internetsucht) spezialisiert.
Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos. Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärzte sind Suchtberaterinnen und Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.
Ergänzungen
Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht: