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Zuständige Behörden

Das Standesamt Ihrer

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sofern es das Eheregister mit dem Eheeintrag führt

Allgemeine Beschreibung

Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • die Religionszugehörigkeit und
  • Ort und Tag der Eheschließung.

Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Kosten

Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5,00 Euro.

Dokumente

Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

siehe Eheschließung


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