Zuständige Behörden
Das Standesamt Ihrer
sofern es das Eheregister mit dem Eheeintrag führt
Allgemeine Beschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Kosten
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5,00 Euro.
Dokumente
Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
siehe Eheschließung