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Zuständige Behörden

Zuständig ist die Rheinland-Pfälzische Staatskanzlei.

Allgemeine Beschreibung

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird für eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen.

Als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer ehrenamtlicher Verdienste um die Gesellschaft und die Mitmenschen wird die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz verliehen.

Als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste um das Landes Rheinland-Pfalz und seine Bürgerinnen und Bürger wird der Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz verliehen.
Der Orden wird in einer Klasse verliehen. Die Zahl der Ordensinhaber soll nicht höher als 800 sein.
 

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