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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Zuständig ist die Staatskanzlei.

Allgemeine Beschreibung

Die Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen.

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