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Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Allgemeine Beschreibung

Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Die Aufenthaltstitel werden ab diesem Tag als gesondertes Dokument in Scheckkartengröße mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Wann wird der elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt?

Der eAT wird ab einer Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt und umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines
    EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen
    eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT
     entscheiden
Gilt nicht für Visa, Freizügigkeitsbescheinigungen sowie für Duldungsbescheinigungen.

Hat der elektronische Aufenthaltstitel Auswirkungen auf die Verfahrensabläufe?

Die Einführung des eAT hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe in der Ausländerbehörde. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von jedem Antragsteller (auch Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten ist daher zu rechnen.

Was geschieht mit meinem bisherigen, aber noch gültigen Aufenthaltstitel?

Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nicht vorgesehen. 
 
Nähere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel in verschiedenen Sprachen erhalten Sie über die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Bitte mitbringen

Reisepass und weitere Unterlagen entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck

Nähere Einzelheiten sollten bei der Ausländerbehörde vorher erfragt werden.

Kosten

  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
    • bis zur drei Monaten: 65,00 Euro
    • von mehr als drei Monaten: 80,00Euro 
  • Niederlassungserlaubnis:
    • für Hochqualifizierte:   250,00Euro 
    • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 200,00 Euro
    • in den übrigen Fällen : 135,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

VERORDNUNG (EG) Nr. 1030/2002 DES RATES vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

VERORDNUNG (EG) Nr. 380/2008 DES RATES vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Aufenthaltsverordnung

Fristdauer

Es ist mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit  zu rechnen.

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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