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Einschränkung des öff. Verkehrsraums - Genehmigung

Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Allgemeine Kontaktinformationen
  • Postadresse:
    Konrad-Lerch-Ring 6
    76877 Offenbach an der Queich


Telefon: 06348 9860
Fax: 06348 986141
E-Mail:
Internet: http://www.offenbach-queich.de

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrs­raumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Sofern Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Ver­kehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten wirken sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr aus. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).

Kosten

Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

Rechtliche Grundlagen

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Rheinland-Pfälzisches Straßengesetz (HStrG)

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