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Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Alle Kinder, die bis einschließlich 31.August 6 Jahre alt werden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Jüngere Kinder können eingeschult werden.

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Kinder sind zur Teilnahme an den ärztlichen Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet.

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