Allgemeine Beschreibung
Die für das jeweilige Bauprojekt zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erteilt auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Energieeinsparverordnung.
Ergänzungen
Weitere Informationen und Hinweise zur Energieeinsparung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz.