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Ersatz eines beschädigten oder verlorenen Kennzeichens


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt.  Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Allgemeine Beschreibung

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/AU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.

Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Bitte mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • falls das vordere Kennzeichen ersetzt werden muss außerdem
    • die Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU) und/oder Abgasuntersuchung (AU)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Kosten

  • für die Abstemplung: 2,60 Euro
  • für die HU/AU-Plaketten: je 0,50 Euro
  • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je 1,00 Euro

Zusätzlich entstehen Kosten für das/die neue(n) Kennzeichenschild(er),

Rechtliche Grundlagen

§ 8 Fahrzeug - Zulassungsverordnung (FZV) - Zuteilung von Kennzeichen

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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