Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein:
benötigen Sie einen neuen Führerschein. Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist. Voraussetzungen:
Bitte mitbringen
Verlust:
Diebstahl:
Unbrauchbarkeit:
Namenswechsel:
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Dokumente
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.
Rechtliche Grundlagen
Vorschriften der §§ 4, 25 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Fristdauer
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.