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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung mit Führerscheinstelle

Allgemeine Beschreibung

Wenn Ihr Führerschein:

  • verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

Voraussetzungen:

  • Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde.
  • Sie sind Inhaber/in einer Fahrerlaubnis.

Bitte mitbringen

Verlust:

  • Lichtbild (35 x 45 mm), das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen im Halbprofil oder in einer Frontalaufnahme zeigt
  • Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

Diebstahl:

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm)
  • Diebstahlsanzeige der  Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

Unbrauchbarkeit:

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm)
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
  • alter Führerschein

Namenswechsel:

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45mm)
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
  • alter Führerschein

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Dokumente

Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.

Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.

Rechtliche Grundlagen

Vorschriften der §§ 4, 25 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristdauer

Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

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