Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Kann auch der Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 2 Werktage, wenn bis 11.00 Uhr beantragt) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen.
Seit 01.11.2007 werden bei der Beantragung eines E-Passes durch Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, zusätzlich Fingerabdrücke der beantragenden Person abgenommen, welche im integrierten Chip des E-Passes gespeichert werden.
Weitere Informationen zum neuen Reisepass auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern: www.epass.de
Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
Beim Abholen des Reisepasses können sie sich mit einer Vollmacht vertreten lassen.Ihr alter Reisepass oder Ihr vorläufiger Reisepass muß bei Empfang des neuen Dokumentes vorgelegt und entwertet werden.
siehe auch:
Ausweis,PassKinderreisepassPersonalausweisE-PassVerlust von Ausweispapieren
Kosten
Dokumente