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Zuständige Behörden

Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

Allgemeine Beschreibung

Unternehmenskarten werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV)  einzuhalten haben. Die Gültigkeit der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre.

Bitte mitbringen

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung
  • Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (ggf. Vertretungsvollmacht)
  • Bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt betragen bei der Erst- und der Folgeausstellung 22,00 EUR. Die Kosten für die Erstellung der Unternehmenskarte durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betragen 15,00 EUR. Eine Bestellung der Unternehmenskarte beim Kraftfahrtbundesamt erfolgt erst, wenn die vollständigen Antragsunterlagen und der Zahlungseingang des Gesamtbetrages auf dem Konto des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes vorliegen.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

Fristdauer

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.

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