Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Informationen zu den Führerscheinklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Siehe auch:
Das Führerschein-Portal von Aral AGEuro-FührerscheinInternationaler FührerscheinErsatzführerscheinFührerscheinklassenAusländische FührerscheineTaxi- und MietwagenscheinBusfahrerlaubnisFahrgastbeförderung Behindertenfahrzeuge
Bitte mitbringen
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Dokumente
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Rechtliche Grundlagen
Vorschriften der §§ 4 bis 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Fristdauer
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Ergänzungen
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen.