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Zuständige Behörden

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Allgemeine Beschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Voraussetzungen:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    • 25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L, M, S und T)
  • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
  • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • jeweils erforderlicher Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe ist vorhanden
  • Sehvermögen ist nachgewiesen
  • gegebenenfalls ärztliche Gesundheitsuntersuchung nachgewiesen

Verfahrensablauf:

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/ Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen kann eine erweiterte Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.  

Bitte mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Meldebestätigung
  • bisheriger Führerschein
  • Lichtbild
  • gegebenenfalls Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen
  • gegebenenfalls ärztliche(s) Gutachten

Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Rechtliche Grundlagen

Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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