Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Allgemeine Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Voraussetzungen:
Verfahrensablauf:
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/ Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen kann eine erweiterte Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Bitte mitbringen
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Rechtliche Grundlagen
Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).