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Zuständige Behörden

Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt -.

Allgemeine Beschreibung

Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt daher insbesondere Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, das heißt, das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.

Der allgemeine Zuschuss beträgt:

  • 17,90 Euro pro Tag und Kind
  • 23,00 Euro pro Tag und Kind für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
  • Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar in Höhe von 7,60 Euro pro Tag und Elternteil.

Ergänzungen

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung gibt den Katalog „Urlaub mit der Familie“ heraus, der einen Überblick aller gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland enthält.
  • Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
  • Informationen über familiengeeignete Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz finden Sie in der Broschüre „NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen“ über den Verein „NatUrlaub auf Bauern- und Winzerhöfen e.V., Schmittbachstraße 15, 55469 Simmern.

(siehe auch Familienerholung - Förderung)


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