Zuständige Behörden
Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt -.
Allgemeine Beschreibung
Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt daher insbesondere Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, das heißt, das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.
Der allgemeine Zuschuss beträgt:
Ergänzungen
(siehe auch Familienerholung - Förderung)